Wer darf entscheiden, wo das Kind lebt? Wir klären komplexe Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ländern und sichern Ihre Elternrechte – rechtssicher, strategisch und in Ihrer Sprache.
Das Wohl der Kinder steht bei jeder Trennung im Mittelpunkt. Insbesondere bei internationalen Scheidungen stellt sich häufig die Frage, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll.
Die Obsorge umfasst das gesamte personenrechtliche Fürsorgeverhältnis für minderjährige Kinder. Sie beinhaltet vier zentrale Bereiche:
Zusätzlich gibt es den Bereich der „bloßen gesetzlichen Vertretung“, der etwa die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten oder urheberpersönlichkeitsrechtlichen Dispositionen umfasst.
Die Rechtsanwaltskanzlei Nagler berät Sie gerne persönlich und umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen. Unser Anspruch ist es, nicht nur juristisch korrekt, sondern vor allem verständlich, vorausschauend und lösungsorientiert zu beraten. Jede rechtliche Situation ist individuell – deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu erfassen und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
Die Obsorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Bei Minderjährigkeit eines Elternteils hat dieser nicht das Recht, das Vermögen des Kindes zu verwalten oder das Kind zu vertreten. Auch volljährige Elternteile müssen über die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verfügen.
Eine Teilung der Obsorge in ihre einzelnen Komponenten ist möglich, sollte jedoch nur ausnahmsweise erfolgen, da es in der Regel nicht dem Kindeswohl entspricht, die Teilbereiche auf verschiedene Personen aufzuteilen.
In internationalen Konstellationen stellt sich oft die Frage: Bei welchem Elternteil soll das Kind künftig leben? Die Obsorge nach österreichischem Recht ist ein umfassendes Paket für das Wohl Ihres Kindes:
Gerichtliche Entscheidungen über Obsorge, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, werden in anderen EU-Staaten grundsätzlich automatisch anerkannt. Für die tatsächliche Durchsetzung, etwa bei der Herausgabe des Kindes, kann jedoch ein gesondertes Vollstreckungsverfahren erforderlich sein.
Bei Entscheidungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union gelten besondere Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln, die eine sorgfältige rechtliche Prüfung notwendig machen.
Für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen ist zu beachten, dass diese bei Verstoß gegen den ordre public verweigert werden kann, etwa wenn Regelungen diskriminierend sind oder dem Kindeswohl widersprechen.
Wichtiger Hinweis: Maßgeblich für das Gericht ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt (gewöhnlicher Aufenthalt) des Kindes.
Brüssel IIb-Verordnung: Vorrangig innerhalb der EU.
Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ): Regelt die Zusammenarbeit mit vielen Nicht-EU-Staaten.
Das Prioritätsprinzip: Wer zuerst das Gericht anruft, sichert oft den Verfahrensort. Wir prüfen für Sie, ob bereits Verfahren im Ausland laufen und wie wir Ihre Interessen in Österreich schützen können.
Bei Eltern mit Wohnsitzen in unterschiedlichen Staaten ergeben sich besondere Herausforderungen:
In dringenden Fällen können nach Art. 11 KSÜ auch die Behörden des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich das Kind oder ihm gehörendes Vermögen befindet, erforderliche Schutzmaßnahmen treffen
Eine Entscheidung im Ausland bedeutet nicht automatisch, dass sie überall vollstreckbar ist.
Innerhalb der EU: Grundsätzlich automatische Anerkennung, aber oft ist ein gesondertes Vollstreckungsverfahren zur Herausgabe des Kindes nötig.
Außerhalb der EU: Hier ist eine vertiefte Prüfung (z.B. Verstoß gegen den Ordre Public) zwingend erforderlich.
Expertentipp: Wir unterstützen Sie dabei, ausländische Titel in Österreich durchzusetzen oder unzulässige Entscheidungen abzuwehren.
Wenn Eltern in unterschiedlichen Ländern leben, wird Obsorge schnell zur Frage von Zuständigkeit, Tempo und Durchsetzbarkeit. Häufig hören wir in der Beratung Sätze wie:
Wir prüfen mit Ihnen rasch und klar:
Dabei achten wir besonders darauf, dass sich Ihre Schritte nicht gegen das Kindeswohl richten, sondern nachvollziehbar, verhältnismäßig und gerichtsfest sind, denn genau das ist in internationalen Verfahren oft entscheidend.
Wir prüfen für Sie: Welches Gericht ist zuständig? Welche Anträge sind sinnvoll? Wie sichern wir die Vollstreckung?
Die Rechtsanwaltskanzlei Nagler verfügt über langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten und bietet ihrer Mandantschaft eine fundierte juristische Beratung sowie eine engagierte Vertretung.
Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch: Für eine reibungslose Kommunikation mit Mandanten aus unterschiedlichen Sprachräumen.
Wir legen großen Wert auf eine persönliche und lokal nahe Betreuung. So entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandantschaft abgestimmt sind.
Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Litigation: Wir kombinieren breite Fachkenntnis mit praxisnaher Erfahrung in zentralen Rechtsgebieten.
Bei internationalen Trennungen wird Obsorge schnell zur Frage von Zuständigkeit und Durchsetzbarkeit – und damit zum Stressfaktor für Eltern und Kinder. Entscheidend ist meist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt. Wir klären rasch, wo ein Verfahren geführt werden sollte und welche Regeln gelten (innerhalb der EU vor allem Brüssel IIb, bei vielen Drittstaaten das KSÜ).
Gleichzeitig prüfen wir, ob und wie ausländische Entscheidungen in Österreich anerkannt und vollstreckt werden können: In der EU ist Anerkennung oft grundsätzlich möglich, die praktische Durchsetzung kann aber ein eigenes Verfahren erfordern; außerhalb der EU braucht es regelmäßig eine vertiefte Prüfung, etwa bei Konflikten mit dem Kindeswohl. Ob Übersiedlung, parallele Verfahren oder Sorge vor Nicht-Rückkehr: Wir entwickeln eine klare Strategie, stellen die passenden Anträge (Obsorge, Kontaktrecht, Schutzmaßnahmen) und sichern Lösungen, die auch grenzüberschreitend halten.
Verlässlichkeit, Erfahrung und Menschlichkeit – dafür steht unser Team, das sich mit vollem Einsatz für Ihre rechtlichen Interessen stark macht.
Fenerica Blauschimmel2025-08-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein super Team. Sehr kompetent und freundlich. Sehr schnelle Rückmeldung am Telefon und immer ein offenes Ohr. Bei den nächsten Schwierigkeiten wenden wir uns sicher wieder an Sie.Dinka Besic2025-08-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. My husband and I are new to Austria and needed an advice and explanation regarding Austrian and EU laws. Mag Nagler responded quickly and professionally. We will continue to rely on his service.Erwin2025-08-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sofortiger Rückruf, rasche, unkomplizierte und kompetente Auskunft zum Thema Patientenrechte. Besten Dank !Eva Either2025-07-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das ist die beste Anwaltskanzlei von Wien.Alle kompetent ,freundlich und.hilfsbereit.100% WeiterempfehlungGianni Sfirlogea2025-07-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mag. Paul Nagler ist sehr kompetent, freundlich und antwortet schnell.Iurii Skyba2025-07-09Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann die Kanzlei Nagler uneingeschränkt empfehlen! Herr Nagler und Frau Melnyk haben mich in einer äußerst belastenden Angelegenheit mit höchster Professionalität, Empathie und beeindruckender Kompetenz begleitet. Herr Nagler ist ein außergewöhnlich engagierter und erfahrener Anwalt, der nicht nur juristisch auf höchstem Niveau arbeitet, sondern auch menschlich überzeugt. Frau Melnyk war stets freundlich, schnell erreichbar und hat alles mit großer Sorgfalt und Klarheit organisiert. Dank ihres Einsatzes konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden, schneller und positiver, als ich es mir jemals erhofft hatte. Ein herzliches Dankeschön an das gesamte Team der Kanzlei Nagler, so sollte Rechtsbeistand in Österreich aussehen!Nicole2025-06-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das gesamt Team ist unglaublich nett, liebevoll und kompetent! Man fühlt sich unglaublich gut aufgehoben. Schnelle Erledigung und vollste Zufriedenheit! Kann ich absolut nur empfehlen und ist jeden Cent wert!!!Serg Zenin2025-06-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sie haben mir geholfen, das Problem zu lösen. Dass ein ukrainisch/russisch sprechender Mitarbeiter da war, war für mich ein großer Vorteil.Peter G2025-05-26Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Tolles Team!!! Ich habe sie wegen eines Strafzettels wegen Falschparkens kontaktiert. Ich hatte etwa 5 Tage Zeit, auf das offizielle Schreiben zu antworten. Ich habe sie persönlich besucht. Sie haben mir zugehört, ich habe einen fantastischen Preis bekommen und nach 2 Wochen haben sie meinen Rechtsstreit gewonnen. Nette, professionelle Gruppe, mit guten Öffnungszeiten!Tom2025-05-19Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein äußerst kompetenter und verlässlicher Anwalt, der sich sehr bemüht um meinen Fall angenommen hat, als sich andere kurzfristig zurückgezogen haben. Für mich gibt es dafür eine Top Weiterempfehlung!Google Gesamtbewertung 4.8 von 5, basierend auf 233 BewertungenVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren